FAQ 05:

Wie verhalte ich mich bei einem Flugschaden?

Bitte melden Sie Ihre Gepäckbeschädigung möglichst direkt im Flughafen am "Lost & Found"-Schalter oder nachträglich innerhalb kürzester Zeit (meist 7 Tage Frist) bei Ihrer Airline. Bitte kommen Sie mit den erhaltenen Papieren ("Damagereport") und dem beschädigten Gepäck zu uns. Unsere Schadensbearbeitung (Reparatur oder Ersatzgepäck) rechnen wir in vielen Fällen direkt mit Ihrer Airline ab. In allen anderen Fällen erhalten Sie eine Reparaturquittung oder eine Totalschaden-Bestäätigung für Ihre eigene Schadensabwicklung.